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Leben17. Juni 2026

Wie gestalte ich die Zeit nach dem Abitur, um Kindergeld zu sichern?

Erfahre, wie du die Zeit nach dem Abitur sinnvoll gestalten kannst, um das Kindergeld nicht zu verlieren. Tipps für Schülereinsteiger und Wartesemester.

Von Eva Lange17. Juni 2026, 06:113 Min Lesezeit

MAINZ, 17. Juni 2026Eigener Bericht

Was passiert mit dem Kindergeld nach dem Abitur?

Nach dem Abitur stellen sich viele junge Erwachsene die Frage, was mit dem Kindergeld passiert. In der Regel wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, solange sich das Kind in einer Ausbildung oder im Studium befindet. Doch was, wenn sich dein Kind erst mal eine Auszeit nehmen möchte? Hier kommt es auf die aktive Gestaltung der Zeit an. Wenn dein Kind nicht einfach nur zuhause rumhängt, sondern beispielsweise einen Job annimmt oder sich um Praktika kümmert, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen.

Welche Möglichkeiten gibt es, um Kindergeld zu sichern?

Wenn dein Sprössling nach dem Abitur nicht sofort mit dem Studium beginnen möchte, gibt es verschiedene Wege, das Kindergeld weiterhin zu erhalten. Eine Möglichkeit ist, eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Das kann ein Minijob oder eine Vollzeitstelle sein. Dabei sollte man darauf achten, dass der Job nicht die Studienzeit über 20 Stunden pro Woche übersteigt, damit das Kindergeld nicht gefährdet wird. Außerdem kann dein Kind auch ein Praktikum machen, das zwar unbezahlt ist, aber trotzdem als sinnvoll anerkannt werden kann, um das Kindergeld zu sichern.

Ist ein Wartesemester eine gute Option?

Ein Wartesemester, also eine Zeit zwischen Abitur und Studium, kann für viele eine attraktive Option sein. In dieser Phase kann dein Kind sich auf Dinge konzentrieren, die ihm wichtig sind, und gleichzeitig den Anspruch auf Kindergeld wahren. Dabei ist es wichtig, aktiv zu bleiben. Das bedeutet, dass dein Kind sich zum Beispiel für ein freiwilliges soziales Jahr engagiert oder an einem Austauschprogramm teilnimmt. Solche Aktivitäten zeigen dem Amt, dass dein Kind nicht untätig ist und sichern damit das Kindergeld.

Was ist mit einem Auslandsaufenthalt?

Ein Auslandsaufenthalt kann eine spannende Option sein, nach dem Abitur. Wenn dein Kind ins Ausland geht, um dort zu arbeiten oder zu lernen, kann das Kindergeld weiterhin gezahlt werden. Wichtig ist, dass der Aufenthalt gut geplant ist und dass alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden. Ein Nachweis über die Tätigkeit im Ausland kann hier sehr hilfreich sein. Das kann auch ein Sprachkurs sein, der die Voraussetzungen für einen späteren Studienplatz erfüllt.

Welche Nachweise sind nötig, um Kindergeld zu bekommen?

Um weiterhin Kindergeld zu erhalten, muss man dem zuständigen Amt Nachweise über die Aktivitäten vorlegen. Das können Arbeitsverträge, Immatrikulationsbescheinigungen oder Bestätigungen über Praktika sein. Diese Nachweise sollten regelmäßig eingereicht werden, um eventuelle Probleme im Voraus zu vermeiden. Du solltest darauf achten, dass alle Dokumente vollständig sind und fristgerecht eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können zu Verzögerungen oder sogar zum Verlust des Kindergeldes führen.

Was, wenn das Kind nicht mehr in der Familie lebt?

Falls dein Kind nach dem Abitur auszieht, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen – vorausgesetzt, es ist weiterhin in Ausbildung. Dabei ist es irrelevant, ob das Kind im eigenen Haushalt lebt oder bei Freunden. In diesem Fall muss das Kindergeld auf das eigene Konto überwiesen werden. Dabei kann es hilfreich sein, eine schriftliche Erklärung über den Wohnsitz zu erstellen, um mögliche Missverständnisse mit der Familienkasse zu vermeiden.

Fazit: Wie hält man den Kindergeldanspruch aufrecht?

Die wichtigste Regel, um den Kindergeldanspruch zu behalten, ist, aktiv zu bleiben. Ob Job, Praktikum oder Auslandsaufenthalt – es gibt viele Wege. Die richtigen Nachweise sind ebenfalls entscheidend. Es lohnt sich, frühzeitig zu planen und sich über die Möglichkeiten zu informieren. So wird die Zeit nach dem Abitur nicht nur sinnvoll genutzt, sondern auch finanziell abgesichert.

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